Dr. Florenz Seminare 

        Intensivkurs für die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker

 

 

 

 

 

 

 

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§ 1 des Heilpraktikergesetzes


Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu

sein, ausüben will, bedarf der Erlaubnis.

 

 

 

Ausübung der Heilkunde im Sinne des

Gesetzes ist jede berufs- und gewerbsmäßig

vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung,

Heilung oder Untersuchung von Krankheiten,

Leiden oder Körperschäden bei Menschen,

auch wenn Sie im Dienste von anderen

ausgeübt wird.

 


Diese Erlaubnis wird erst nach einer

Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten

des Antragstellers durch das Gesundheitsamt

erteilt. Die oder der Betreffende darf keine

Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten.

 

 

 

 

 

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